Im Hohendeicher See, Hummelsee und im Eichbaumsee dürfen keine Gemeinschaftsveranstaltungen durchgeführt werden. Raubfischgemeinschaftsangeln sind in LV - Gewässern nicht erlaubt. Gemeinschaftsveranstaltungen dürfen nur nach den Empfehlungen des VDSF durchgeführt werden und sie sind mindestens 10 Wochen im Voraus beim LV - Gewässerwart schriftlich anzumelden.
Die Meldung muss enthalten:
a. Tag der Veranstaltung
b. Beginn und Ende des Angelns
c. Gewässer und Gewässerstrecke, so genau wie möglich, mit Angabe von Straßen und Hausnummern oder andere im Stadtplan festliegende Punkte. d. Teilnehmerzahl
Die Anmeldung wird vom LV-Gewässerwart bestätigt oder es wird bei bereits belegter Strecke um eine entsprechende Änderung gebeten. Die erteilte schriftliche Genehmigung vom LV-Gewässerwart muss bei der Veranstaltung mitgeführt werden und ist bei etwaiger Kontrolle vorzuzeigen.
Die Fische, die dem Gewässer entnommen werden, sind nach dem Fang sofort waidgerecht zu betäuben und durch einen Stich ins Herz zu töten. Die Fische müssen einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden. Zum Schutz der untermassigen Fische ist nur das Angeln mit Haken ohne Widerhaken bzw. mit angedrücktem oder abgekniffenem Widerhaken gestattet.
Das Befahren des Deichvorlandes ist verboten. Fahrzeuge sind so abzustellen, dass der fließende Verkehr nicht behindert wird. Bei großer Beteiligung sollte wegen der abzustellenden Fahrzeuge mit dem zuständigen Polizeirevier Rücksprache genommen werden. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, muss mit einem Angelverbot in den LV - Gewässern rechnen. Innerhalb von 2 Wochen nach der Veranstaltung ist eine Fangmeldung an den LV - Gewässerwart zu senden.
Bei Veranstaltungen mit 20 und mehr Teilnehmern muss zusätzlich eine Genehmigung vom Fischereiamt eingeholt werden. Nach Beschluss auf der Jahreshauptversammlung am 31.03.2006 bekommen Mitglieder, die ihre Jahresfangmeldung nicht abgeben für das jeweilige Folgejahr auch keine Angelerlaubniskarte für die ASV Gewässer. Weitere wichtige Punkte finden Sie unter § 8 unserer Satzung.