| Aus- und Fortbildung |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Mittwoch, den 07. Juli 2010 um 08:56 Uhr |
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Angeln bedeutet intensiven Umgang mit Natur und lebender Kreatur! Tier- und Umweltschutz erfordern ihr Recht. Das will und muss gelernt sein. Geangelt werden darf deshalb nur mit einem gültigen Fischereischein, der von den Ortsbehörden bei Nachweis einer erfolgreich abgelegten Fischerprüfung erteilt wird. Der Angelsport-Verband Hamburg e.V. ist über das Hamburgische Fischereirecht die staatlich beauftragte Instanz, die durch Vereine durchgeführte Ausbildung zu überwachen und die Fischerprüfungen abzunehmen hat. Die Vereine bereiten mit ihren Ausbildungslehrgängen auf die Fischerprüfung vor, ähnlich wie ein Führerscheinkurs auf die Führerscheinprüfung vorbereitet. Die Gebühren für Ausbildung und Prüfung belaufen sich auf insgesamt Euro 75,- und sind in der Regel bei Anmeldung zu zahlen. Die Ausbildung erfolgt in allen hamburger Ausbildungsvereinen mit einheitlichen, bildreichen Präsentationen, so dass auch Kinder und ältere Menschen dem Unterricht leicht folgen können. In den mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassenden Vorbereitungslehrgängen, werden folgende Sachgebiete gelehrt:
Für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 11 Jahren bei Beginn der Ausbildung Voraussetzung. Und denken Sie daran: Angeln ist im Verein nicht nur am Schönsten, sondern oft auch die einzige realistische Möglichkeit, fachgerecht gepflegte Gewässer zu nutzen. Melden Sie sich bei Interesse bitte rechtzeitig bei einem Ausbildungsverein Ihrer Wahl, die Lehrgänge sind häufig sehr schnell ausgebucht, ggf. müssen Wartezeiten in Kauf genommen werden. Eine Übersicht der demnächst anstehenden Lehrgänge finden Sie in der Navigation unter dem Punkt "Fischereischeinlehrgänge" |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 12. März 2012 um 15:43 Uhr |

