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Information zur Fischerausbildung und Prüfung
Angeln bedeutet intensiven Umgang mit Natur und lebender Kreatur. Tier- und Umweltschutz erfordern ihr Recht. Das will und muss gelernt sein. Geangelt werden darf deshalb nur mit einem gültigen Fischereischein, der von den Ortsbehörden bei Nachweis einer erfolgreich abgelegten Fischerprüfung erteilt wird. Der Angelsport-Verband Hamburg e.V. ist über das Hamburgische Fischereirecht die staatlich beauftragte Instanz, die durch Vereine durchgeführte Ausbildung zu überwachen und die Fischerprüfungen abzunehmen hat. Die Vereine bereiten mit ihren Ausbildungslehrgängen auf die Fischerprüfung vor, ähnlich wie ein Führerscheinkurs auf die Führerscheinprüfung vorbereitet. Die Gebühren für Ausbildung und Prüfung belaufen sich auf insgesamt Euro 75,- und sind in der Regel bei Anmeldung zu zahlen
In den mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassenden Vorbereitungslehrgängen werden folgende Sachgebiete gelehrt:
| - Allgemeine Fischkunde |
| - Spezielle Fischkunde |
| - Gewässerkunde (Hege) |
| - Gerätekunde |
| - Handhabung Wurf-/Spinnrute |
| - Gesetzeskunde |
| Natur-, Tier-, Umwelt- und Artenschutz |
Für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 11 Jahren bei Beginn der Ausbildung Voraussetzung.
Die Fischerprüfung wird stets am Ende eines Lehrgangs am Ausbildungsort vorgenommen.
Und denken Sie daran: Angeln ist im Verein nicht nur am Schönsten, sondern oft auch die einzige realistische Möglichkeit, fachgerecht gepflegte Gewässer zu nutzen.
Der ASV Hamburg bietet gerne seine Hilfe an bei der Suche nach Angelvereinen, die noch Mitglieder aufnehmen.
Nachfolgend werden die Namen der Ausbildungsvereine, der Ausbildungsorte sowie die Auskunfts- und Anmeldeadressen genannt. Melden Sie sich bei Interesse bitte rechtzeitig, die Lehrgänge sind häufig schnell ausgebucht, ggf. müssen Wartezeiten in Kauf genommen werde
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