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Muss ich Gemeinschaftsfischen an Verbandsgewässer anmelden?
Ja, Gemeinschaftsangeln dürfen nur nach den Empfehlungen des VDSF durchgeführt werden und sie sind mindestens 10 Wochen im Voraus beim ASV Hamburg e.V. / Referent Gewässerfragen schriftlich anzumelden. Im Hohendeicher See, Hummelsee und im Eichbaumsee dürfen keine Gemeinschaftsangeln durchgeführt werden. Raubfischgemeinschaftsangeln sind in Gewässern des ASV Hamburg e.V. nicht erlaubt.
Die Meldung muss enthalten:
a) Tag der Veranstaltung
b) Beginn und Ende des Angelns
c) Gewässer und Gewässerstrecke, so genau wie möglich, mit Angabe von Straßen und Hausnummern oder andere im Stadtplan festliegende Punkte.
d) Teilnehmerzahl
Um die Anmeldung zu erleichtern ist hier das Formblatt "Anmeldung" eingestellt.
Bitte per E-Mail an den Referenten Gewässerfragen senden
Die Anmeldung wird vom ASV Hamburg e.V. / Referent Gewässerfragen bestätigt oder es wird bei bereits belegter Strecke um eine entsprechende Änderung gebeten.
Die erteilte schriftliche Genehmigung des ASV Hamburg e.V. muss bei der Veranstaltung mitgeführt werden und ist bei etwaiger Kontrolle vorzuzeigen.
Die maßigen und nicht geschützten Fische, die dem Gewässer entnommen werden, sind nach dem Fang sofort waidgerecht zu betäuben und durch einen Stich ins Herz zu töten. Die Fische müssen einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden.
Zum Schutz der untermaßigen Fische wird das Angeln mit Haken ohne Widerhaken bzw. mit angedrücktem oder abgekniffenem Widerhaken empfohlen..
Das Befahren des Deichvorlandes ist verboten. Fahrzeuge sind so abzustellen, dass der fließende Verkehr nicht behindert wird. Bei großer Beteiligung sollte wegen der abzustellenden Fahrzeuge mit dem zuständigen Polizeirevier Rücksprache genommen werden.
Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, muss mit einem Angelverbot in den Gewässern des ASV Hamburg e.V. rechnen. Innerhalb von 2 Wochen nach der Veranstaltung ist die Fangmeldung an den ASV Hamburg e.V. / Referent Gewässerfragen zu senden.
Bei Veranstaltungen mit 20 und mehr Teilnehmern muss zusätzlich eine Genehmigung vom Fischereiamt eingeholt werden.
Weitere wichtige Punkte finden Sie unter § 8 unserer Satzung.
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