
Hansastr. 5
20149 Hamburg
040/41469310
Nachrichtenüberblick
Fischereiaufsicht aktuell - Der Stint kommt
Liebe Anglerinnen und Angler,
wie jedes Jahr wird auch jetzt wieder der Stint in die Elbe ziehen und zahlreiche Anglerinnen und Angler an die Ufer locken. Die Fischereiaufsicht möchte noch einmal darauf hinweisen, dass auch beim Stintangeln maximal 2 Ruten mit je 2 Angelhaken erlaubt sind. (Nicht 1 Rute mit 4 Haken oder 4 Ruten mit je 1 Angelhaken). Heringspaternoster oder ähnliche Montagen, die beim Stintangeln eingesetzt werden und mehr wie 2 Angelhaken haben, sind ebenfalls verboten.
§5
Fischereigerät
(2) Angelfischern ist das Fischen mit mehr als Zwei Handangeln und mit mehr als je zwei Angelhaken (Anbissstellen) nicht gestattet. Sie dürfen nicht reißend eingesetzt werden,
Gleichzeitig möchten wir nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch das Reißen verboten ist, Angeln mit großen Mehrfachhaken wie z.B. Drillingen, die nicht beködert sind, können nur als Reißmontagen angesehen werden. Sie sind nach §9 des Hamburgischen Fischereigesetzes ebenfalls verboten (verletzende Geräte, da sie nicht zum Angeln, sondern zum Reißen verwendet werden sollen).
Die Fischereiaufseher/Fischereiaufseherinnen sind angehalten, die Einhaltung dieser Vorschriften strengstens zu überwachen.
Und nun wünschen wir von der Fischereiaufsicht viel Petri Heil.
Copyright © 2009-2010 Angelsportverband Hamburg e.V.
All Rights Reserved.