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Startseite Über den ASV Hamburg

Angelsport Verband Hamburg

Der Angelsport-Verband Hamburg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, hat seinen Sitz in Hamburg und ist dort beim Amtsgericht im Vereinsregister unter der Registernummer 69 VR 6735 eingetragen.

Der ASV Hamburg ist im Sinne des § 40a Hamburgisches Naturschutzgesetz anerkannter Naturschutzverband.

Der Verband ist Mitglied im Verband Deutscher Sportfischer e.V. und im Hamburger Sportbund e.V.

Wir bestehen heute aus 83 Vereinen mit ca. 18.000 Mitgliedern.

Bedingt durch die Geschichte, der VDSF wurde von 7 Hamburger Vereinen 1946 gegründet und parallel dazu der "Landesverband Hamburg Mitglied im VDSF" (heute ASV HH), gehören noch heute dem ASV HH etliche Vereine aus dem Hamburger Umland wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Doppelmitgliedschaft) an.

Der ASV ist eine Vereinigung von Angelsportvereinen innerhalb der Landesgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Angelsportvereine in den angrenzenden Bundesländern, soweit diese Vereine traditionell ASV-Mitglieder sind oder neben ihrer Mitgliedschaft in einem der dortigen Landesverbände zusätzlich ASV-Mitglied sind (Doppelmitgliedschaft).

Zweck und Aufgaben:

1.     Erhaltung, Wiederherstellung und Pflege einer für Menschen, Tiere und Pflanzen lebensfähigen   Natur, insbesondere gesunder Gewässer und der damit verbundenen Öko-Systeme einschließlich der am und im Gewässer beheimateten Pflanzen und Tiere;

2.     aktive Mitarbeit in Umwelt-, Gewässer-, Landschafts-, Natur-, Tierschutz- und Fischereiangelegenheiten bei Behörden, Verbänden und sonstigen Institutionen;

3.     Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Mitgliedsvereine über Ziele und Aufgaben der Angelfischerei im Rahmen eines sinnvollen Tier- und Naturschutzes;

4.     Hege und Pflege standortgerechter, artenreicher Fischbestände;

5.     Pflege des waidgerechten Fischens bei ausgewogener und nachhaltiger Nutzung der Fischbestände;

6.     Förderung der Erhaltung und Wiederherstellung geeigneter Gewässerbiotope für Tiere und Pflanzen;

7.     Unterstützung wissenschaftlicher Erhebungen zur Fisch- und Gewässerökologie;

8.     Beschaffung und Bewirtschaftung von Gewässern;

9.     Aus- und Fortbildung der Angelfischer;

10.   Förderung des Wurfturnier- und Castingsports einschließlich der Durchführung entsprechender

      Sportveranstaltungen;

11.   Förderung der Verbandsjugend einschließlich Aus- und Fortbildung;

12.   Beratung und Unterstützung seiner Mitgliedsvereine in Angelfischer-, Tier- und Naturschutz-, Wurfturnier- und  Castingsportfragen;

13.   Durchführung der Fischerprüfung im Auftrag und unter Aufsicht der zuständigen Behörde nach den  jeweils gültigen Rechtsvorschriften;

14.   Wahrnehmung der Fischereiaufsicht im staatlichen Auftrag und über die eigengenutzten Gewässer.

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