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Startseite Verbandsgewässer --Elbeseitenkanal

Elbe Seitenkanal

 Größe:

Verbindung zwischen der Elbe (Lauenburg) und dem Mittellandkanal (westlich von Wolfsburg), Länge 116 km, Mischgewässer

 Fischarten:

Hecht, Zander, Karpfen, Aal, Barsch, Weißfisch

Saison:

Ganzjährig, unter Beachtung der Artenschonzeiten gem. Binnenfischereiordnung u. besonderer Schonzeiten für Hecht u. Zander.

Erlaubte Angelköder:

Spinner/Blinker, künstl. Nymphe, künstl. Fliege oder Streamer, natürliche Köder; lebende Köderfische nicht erlaubt.

Gebühren:

Saisonkarte 11 Euro, Wochenkarte 8 Euro (für Mitglieder des LSFV Niedersachsen und ASV Hamburg). Für Nichtmitglieder - Wochenkarte 8 Euro.

   

Der Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. hat gemeinsam mit dem ASV Hamburg den Elbe-Seitenkanal gepachtet. Das Gewässer wird vom LSFV Niedersachsen bewirtschaftet.

 

Erlaubnisscheine zum Befischen des Gewässers können entgeltlich grundsätzlich bei den Angelgerätehändlern / Kurverwaltungen in der Nähe des Gewässers oder in der Geschäftsstelle des LSFV erworben werden. Nähere Auskunft erteilen ggf. die Mitarbeiterinnen der LSFV-Geschäftsstelle.

Es ist für den LSFV Niedersachsen und den ASV Hamburg selbstverständlich, dass nicht nur seine Mitglieder, sondern auch die Mitglieder des Bundesverbandes - des Verbandes Deutscher Sportfischer e.V. (VDSF) - ausschließlich oder zu begünstigten Bedingungen das Gewässer befischen können (Nachweis der Mitgliedschaft: gültiger Sportfischer-Pass des VDSF).

Voraussetzung für die Erteilung von Erlaubnisscheinen zum Befischen des Gewässers ist der Nachweis über die bestandene Sportfischerprüfung (Fischereischein).

In der Fischereiordnung sind für das Gewässer teilweise aus Artenschutzgründen von den gesetzlichen Bestimmungen (Binnenfischereiordnung) abweichende Regelungen (Schonzeiten, Mindestmaße) und auch Fangbegrenzungen festgelegt worden. Näheres ergibt sich aus dem Fischereierlaubnisschein (Fischereiordnung).

 

Karte

 

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